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Straßenreinigungsgebühr - Änderungen mitteilen

Allgemeine Informationen

Eine Änderungsanzeige bezüglich der Straßenreinigungsgebühr kann sich ergeben, wenn sich z.B. folgende Angaben ändern:

  • Anschrift des Eigentümers
  • Verwalterwechsel
  • Namensänderung
  • Wechsel des Eigentümers

Online Formular: Straßenreinigungsgebühr - Änderungen mitteilen

Angaben zum Eigentümer

Anhaben zum Grundstück

Die Änderungsmitteilung wird abgegeben von:

Grund der Änderungsmitteilung: Anschrift des Eigentümers hat sich geändert

Grund der Änderungsmitteilung: Wechsel der Verwaltung


Maximal 307.2 KB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPG erlaubt

Grund der Änderungsmitteilung: Namesänderung des Eigentümers

Grund der Änderungsmitteilung: Wechsel des Eigentümers


Maximal 307.2 KB und nur Dateien im Format PDF, PNG, JPG erlaubt

Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

Datenschutzhinweis

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung

Erweiterte Datenschutzerklärung für dieses Onlineformular

Eigentümer oder Hausverwaltungen haben die Möglichkeit, Mitteilungen, die zur Änderung der Straßenreinigungsgebühr führen können, online über das Webformular einzureichen. Die digitale Antragsstellung wird über das CMS iKiss angeboten. Die erhobenen Daten während der Onlineantragsstellung im CMS iKiss werden nach 90 Tagen gelöscht.

Wenn Sie das digitale Formular nutzen, werden folgende Daten temporär im CMS iKiss gespeichert:

Online-Formular: Straßenreinigungsgebühr – Änderungen mitteilen

  • Angaben zum Eigentümer: Familienname und Vorname, Anschrift
  • Angaben zum Grundstück: Straße und Hausnummer, Ortsteil, Gemarkung, Flur, Flurstück, Kassenzeichen
  • Ggf. Name und Anschrift der Haus- oder Grundstücksverwaltung
  • Gründe der Änderungsmitteilung:
  • Ggf. neue Anschrift des Eigentümers
  • Ggf. Name und Anschrift der neuen Haus- und Grundstücksverwaltung
  • Ggf. Verwaltervollmacht (als Uploaddatei)
  • Ggf. neuer Name des Eigentümers
  • Ggf. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug (als Uploaddatei)

Zugriff auf die Daten haben die Mitarbeiter des Sachgebiets Kommunalabgaben, die OZG-Beauftragte der Stadt Zeitz, die Redaktion der städtischen Website sowie die Betreiber der Website iKiss (KID Magdeburg GmbH und Advantic GmbH).

Nach der Übertragung der Daten vom iKiss-Server in das Haushaltsprogramm der Stadt Zeitz werden die Daten im Haushaltsprogramm so lange gespeichert, bis der Verwendungszweck entfällt.



(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)

Verfahrensablauf

Nachdem Sie uns über die Änderungen bezüglich der Straßenreinigungsgebühr persönlich oder schriftlich informiert haben, werden diese eingearbeitet. Sie erhalten daraufhin einen Straßenreinigungsgebührenbescheid und/oder ein SEPA-Lastschrift-Mandat.

Voraussetzungen

Sie sind Eigentümer eines Grundstückes in der Gemarkung Zeitz, Zangenberg, Theißen.

Die Gebührenpflichtigen sind verpflichtet, auf Verlangen die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen mündlichen und schriftlichen Auskünfte zu erteilen (§ 11 Straßenreinigungsgebührensatzung).

Erforderliche Unterlagen

Für einen Verwalterwechsel:

  • Eine Verwaltervollmacht

Für einen Eigentumswechsel:

  • Grundbucheintragung, wenn dies nicht vorliegt,
  • Kaufvertrag

Gebühren

Gebührenfrei

Fristen

Jeder Wechsel der Rechtsverhältnisse am Grundstück ist vom Veräußerer und Erwerber der Stadt Zeitz innerhalb eines Monates schriftlich mitzuteilen (§ 11 Straßenreinigungsgebührensatzung).

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort

Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: zeitnah, sofern die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Satzung über Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz