Inhalt

Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren - Innenstadtläden mit Leben füllen und Chance zur nachhaltigen Stadtentwicklung nutzen

Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 24.10.2023

Viele Städte und Gemeinden sind von erheblichen Veränderungen in ihren Stadt- und Ortsteilzentren betroffen. Bestehende Nutzungen sind in ihrer gegenwärtigen Form teils geringer gefragt oder nicht mehr tragfähig – dies gilt vor allem für den Einzelhandel, aber auch für andere Nutzungsmöglichkeiten, wie z. B. Gastgewerbe und Kultureinrichtungen.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie verstärken diese strukturellen Veränderungen. Hinzu kommt, dass Einkäufe und Geschäftsaktivitäten zunehmend digital abgewickelt werden. Um die langfristige Funktion der Stadt zu sichern, bedarf es einiger Anpassungen, die im Rahmen des vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung auferlegten Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ gefördert werden.

Ein Instrument zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt ist die vorübergehende Anmietung von Leerständen, um diese abzubauen und zeitgleich sinnvoll in Nachnutzung zu bringen. Die Stadt Zeitz sieht im Wandel die Chance zur Neuausrichtung und unterstützt deshalb im Rahmen des Bundesprogramms interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine leerstehende Erdgeschossfläche in der Zeitzer Innenstadt besitzen und diese gern mit Leben füllen würden.

Das Förderprogramm unterstützt die vorübergehende Anmietung von leerstehenden Räumlichkeiten, insbesondere Ladenlokalen, mit dem Ziel, zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzungen wie zum Beispiel Start-Ups, Kultur- und Bildungsangebote, gemeinwohlorientierte Initiativen und viele weitere kreative Ideen, die eine gewisse Starthilfe benötigen, in den Leerständen zu etablieren. Deshalb jetzt der Aufruf zur Bewerbung. Werden Sie einer der kooperierenden Innenstadtläden in Zeitz und bewerben Sie sich bis zum 08. November 2023,

erklärt Josephine Sadowsky vom Referat Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Zeitz.

Im Rahmen von jährlich stattfindenden Wettbewerbsverfahren haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich ein kooperierenden Innenstadtladen auszusuchen, welcher über das Programm angemietet und anschließend an Sie vergünstigt weitervermietet wird.

Innerhalb des Zeitraums des Förderprogramms ist eine maximal 24-monatige Anmietung der Leerstände möglich, spätestens aber bis zum 31.07.2025. Einen Teil der Miete wird im Rahmen des Förderprogrammes durch die Stadt Zeitz getragen, so dass die Neumieter ihr Konzept ausprobieren und etablieren können und die Kosten in den ersten beiden Jahren somit überschaubar bleiben.

Alle weiteren Informationen zum Ablauf, den Teilnahmebedingungen und zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie in den Richtlinien und dem Bewerbungsformular.

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 24.10.2023 
Quelle: Stadt Zeitz