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Nichtschülerprüfung beantragen
... Allgemeine Informationen Die Schulfremdenprüfung (in Sachsen-Anhalt Nichtschülerprüfung) ermöglicht es Ihnen den Hauptschul- , den Realschulabschluss, den erweiterten Realschulabschluss oder das Abitur (nicht an beruflichen Gymnasien) nach Ihrer eigentlichen Schulzeit abzulegen. Verfahrensablauf Um eine Nichtschülerprüfung ablegen zu können, stellen Sie einen Antrag bei dem Landesschulamt ...