Örtliche Straßenverkehrsbehörde
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die verkehrsrechtliche Anordnung der Beschilderung im Zuge von Baumaßnahmen und allgemeiner verkehrsregelnder Beschilderung auf den Gemeindestraßen innerhalb der Stadt Zeitz mit Ortsteilen .
Zuständigkeiten der örtlichen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Zeitz
Für die Bereiche Gewerbe, Straßenverkehrsbehörde sowie Verwarn- und Bußgeld gelten folgende verschobene Öffnungszeiten:
Donnerstag: 08.00 - 11.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Stadt Zeitz
06712 Zeitz, Altmarkt 1
Anträge auf Sondernutzung und Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum laut Sondernutzungssatzung der Stadt Zeitz sind einzureichen im Fachbereich Technisches Zeitz, Sachgebiet Straßenbau und Verkehr.
Zu den Aufgaben in diesem Sektor gehören ebenfalls Genehmigungsverfahren zwecks Antrag auf Überfahrtsrecht und Ausbau von Grundstückszufahrten sowie Koordinierung von Versorgungsträgern im öffentlichen Bauraum.
Rechtsgrundlage bildet die Sondernutzungssatzung der Stadt Zeitz.
Informationen zur Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
Stadt Zeitz
06712 Zeitz, Altmarkt 16
- Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum
- Antrag auf Verlängerung der Sondernutzung im öffentlichen Verkehrsraum