Schiedsstelle der Stadt Zeitz
In Sachsen-Anhalt ist die Durchführung eines Einigungsversuchs vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle (Schiedsstelle) in bestimmten Rechtsstreitigkeiten seit dem 1. Juli 2001 gesetzlich vorgeschrieben. Eine Klage kann in diesen Fällen nur dann bei Gericht eingereicht werden, wenn nachgewiesen wird, dass eine Schlichtung erfolglos durchgeführt wurde.
Wurde das Schlichtungsverfahren erfolgreich durchgeführt, wird eine
Einigung zwischen beiden Parteien erzielt (Vergleich), die in den
meisten Fällen auch von Dauer ist. In bestimmten Fällen sind
Schiedsverfahren dem Gerichtsverfahren sogar zwingend vorgeschaltet. Solche Privatklagesachen sind unter anderem:
- Beleidigung,
- Körperverletzung,
- Sachbeschädigung,
- Hausfriedensbruch,
- Bedrohung,
- Verletzung des Briefgeheimnisses oder
- die meisten Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Gewandhaus, Altmarkt 16, 06712 Zeitz
Tel.: 03441/6887478 (nur während der Sprechzeit)
E-Mail: schiedsstelle-zeitz@web.de
Postanschrift:
Schiedsstelle der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Sprechzeit:
jeden 1. Mittwoch im Monat von 17.00 - 18.00 Uhr