Erhaltungssatzungsgebiet "Altstadt"
Das Erhaltungssatzungsgebiet "Altstadt" besteht seit dem Jahr 1991.
Es überschneidet sich zum großen Teil mit dem Sanierungsgebiet "Stadtmitte". Dort wo sich die Satzungsgebiete decken stehen Städtebaufördermittel der von Bund; Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Zeitz gespeisten Fördermittelprogramme
- Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme
- Städtebaulicher Denkmalschutz
zur Verfügung und das sanierungsrechtliche Genehmigungsverfahren nach §144 des Baugesetzbuches (BauGB) ist einzuhalten.
Die Überlagerung der beiden Fördergebiete soll die Umsetzung der in den Blockkonzepten festgelegten Sanierungsziele erleichtern.
Außerhalb des Sanierungsgebietes (Bereich Stephansvorstadt) können die Fördermittel des Programms "Städtebaulicher Denkmalschutz" für private Baumaßnahmen eingesetzt werden. Auskünfte zur Förderung erhalten Sie anhand unserer Informationsblätter (siehe unten). Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Antrag nach städtischer Förderrichtlinie.
Im Bereich der Stephansvorstadt bedürfen Veränderungen an baulichen Anlagen einer Genehmigung nach §172 BauGB.

Weitere Informationen
- Allgemeines zur Städtebauförderung im Bereich Stephansvorstadt
- Städtische Förderrichtlinie für private Bauvorhaben im Bereich Stephansvorstadt
- Was sind Instandsetzungsmaßnahmen?
- Förderung von kleinteiligen Instandsetzungsmaßnahmen
- Förderung von Instandsetzungsmaßnahmen
Vordrucke zur Beantragung von Städtebaufördermitteln im Bereich Stephansvorstadt
