Wohngeld

Die Stadt Zeitz bewilligt Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes.

Bezieher von sogenannten Transferleistungen (z.B. ALG-II, Sozialgeld, Leistungen der Grundsicherung, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Asylbewerberleistungen) sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Diese Leistungsempfänger erhalten kein Wohngeld, wenn bei der Berechnung der Transferleistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden.

Mieter von Wohnraum können Mietzuschuss, Eigentümer von selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen können Lastenzuschuss erhalten.

Achtung: Wohngeld gibt es nur auf Antrag!

Die benötigten Antragsvordrucke können Sie sich herunterladen oder wie bisher in der Wohngeldstelle am Altmarkt 16 bzw. im Bürgerbüro Altmarkt 1 in Zeitz persönlich abholen.

Aus Kostengründen ist ein Versand der Formulare nur in Ausnahmefällen möglich.


Alle weiteren allgemeinen Fragen beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter/innen der Wohngeldstelle zu den Sprechzeiten.

Sprechzeiten:           Dienstag           9.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 18.00 Uhr
                                 Donnerstag      9.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 16.00 Uhr      

Ihre Anprechpartner sind:

Sachgebietsleiterin: Serena Reyes-Fuentes
Mitarbeiterin: Iris Stolper
Mitarbeiterin: Marion Rohland
Mitarbeiterin: Ute Richter
Mitarbeiterin: Andrea Kipping

Telefon:   03441 / 83 452 oder 83 451
FAX   03441 / 83 462
E-Mail:   wohngeldstelle@stadt-zeitz.de


Seit dem 17.01.2011 werden Anträge auf Wohngeld (Miet- bzw. Lastenzuschuss) auch im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Zeitz entgegen genommen.

Informationen zum Wohngeld

Vordrucke

 

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