Wohngeld
Die Stadt Zeitz bewilligt Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes.
Bezieher von sogenannten Transferleistungen (z.B. ALG-II, Sozialgeld, Leistungen der Grundsicherung, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Asylbewerberleistungen) sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Diese Leistungsempfänger erhalten kein Wohngeld, wenn bei der Berechnung der Transferleistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden.
Mieter von Wohnraum können Mietzuschuss, Eigentümer von selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen können Lastenzuschuss erhalten.
Achtung: Wohngeld gibt es nur auf Antrag!
Die benötigten Antragsvordrucke können Sie sich herunterladen oder wie bisher in der Wohngeldstelle am Altmarkt 16 bzw. im Bürgerbüro Altmarkt 1 in Zeitz persönlich abholen.
Aus Kostengründen ist ein Versand der Formulare nur in Ausnahmefällen möglich.
Alle weiteren allgemeinen Fragen beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter/innen der Wohngeldstelle zu den Sprechzeiten.
Sprechzeiten: Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Ihre Anprechpartner sind:
Sachgebietsleiterin: Serena Reyes-Fuentes
Mitarbeiterin: Iris Stolper
Mitarbeiterin: Marion Rohland
Mitarbeiterin: Ute Richter
Mitarbeiterin: Andrea Kipping
| Telefon: | 03441 / 83 452 oder 83 451 | |
| FAX | 03441 / 83 462 | |
| E-Mail: | wohngeldstelle@stadt-zeitz.de |
Seit dem 17.01.2011 werden Anträge auf Wohngeld (Miet- bzw. Lastenzuschuss) auch im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Zeitz entgegen genommen.
Informationen zum Wohngeld
- Mietenstufe 2
- Studenten- und Auszubildende
- Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (bmvbs)
Vordrucke
- Aufnahme von Fremdmitteln
- Anlage Kapitaldienst (Lastenzuschuss) zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei entgeltlicher Überlassung des Wohnraums an Dritte, insbesondere bei Untervermietung
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) - Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld
- Wohngeld - Lastenberechnung
