Wahllokal oder Briefwahl - Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 29.01.2025
In Zeitz gibt es derzeitig rund 22.000 Wahlberechtigte, die am 23. Februar 2025 dazu aufgerufen sind, den 21. Deutschen Bundestag zu wählen. 26 Wahllokale öffnen an diesem Tag in Zeitz und seinen Ortschaften die Türen, so dass die Bürgerinnen und Bürger Ihre Stimme abgeben können, was am Wahlsonntag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr möglich sein wird.
Wahlberechtigt sind dabei alle Personen die am Wahltag, also am 23. Februar 2025, mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland haben und nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Trifft dies zu, so sollte man als Wahlberechtigte Person bis 2. Februar eine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, dann bittet das Wahlbüro darum, dass sich Personen die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber wahlberechtigt sind, unter wahl@stadt-zeitz.de melden, so dass der Sachverhalt schnellstmöglich geklärt werden kann.
Wer wählen will, kann seine Stimmrecht nicht nur im Wahllokal nutzen, sondern auch per Briefwahl wahrnehmen.
Für alle die am Wahltag verhindert sind bietet sich die Briefwahl an. Bis zum 19. Februar können Sie die Briefwahlunterlagen per Post oder online bei uns beantragen. Wenn Sie die Postvariante wählen, dann müssen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt an das Wahlbüro übersenden, direkt im Wahlbüro oder im Rathaus der Stadt Zeitz abgeben. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen über den unten stehenden Link zu beantragen und erfahren auf der Seite auch wo sich die Wahllokale befinden und welche davon barrierefrei sind,
erklärt Bürgermeisterin Kathrin Weber, in Ihrer Funktion als Wahlleiterin der Stadt Zeitz.
Wahlschein online beantragen / Wahllokal finden
Zudem weißt Kathrin Weber darauf hin, dass man mit der Wahlbenachrichtigung seine Briefwahl auch direkt im Wahlbüro „Gewandhaus – Altmarkt 16“ durchführen kann, oder hier die Unterlagen abholt, um dann zu Hause alle Unterlagen auszufüllen. Vergessen sollte man dann aber nicht, diese bis zum 23. Februar 18 Uhr im Rathaus abzugeben bzw. in den Briefkasten direkt am Rathaus zu werfen. Denn wer per Briefwahl wählt, muss selbst dafür sorgen, dass diese rechtzeitig im Rathaus ankommen. Deshalb empfehlen wir jedem, der das Briefwahllokal der Stadt Zeitz nutzen möchte, zu den folgenden Öffnungszeiten seine Briefwahlunterlagen abzuholen und danach ausgefüllt wieder abzugeben oder direkt vor Ort zu wählen. Das Wahlbüro hat vom 03.02.2025 bis zum 21.02.2025 wie folgt geöffnet:
montags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
dienstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs geschlossen
donnerstags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr & 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Am Freitag, den 21. Februar 2025 hat das Briefwahlbüro zudem von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Hinweis: Das Wahlbüro der Stadt Zeitz öffnet am Montag, den 3. Februar 2025. Bitte gehen Sie davon aus, dass Sie ab 04.02.2025 auch Ihr Wahlrecht vor Ort ausüben können.
Quelle: Stadt Zeitz