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Vorläufigen Personalausweis beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis Original (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Geburtsurkunde im Original und falls vorhanden Heiratsurkunde im Original
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der aktuelle Sorgerechtsnachweis
  • ggf. Einverständniserklärung Sorgeberechtigte

Fristen

Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

Rechtsgrundlage