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Auslegung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 87

Öffentlichkeitsbeteiligung
des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Zeitz
- PV-freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz -
als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat in seiner Sitzung am 04.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 - PV-Freiflächen-Anlage im Ortsteil Theißen von Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuches (BauGB) gefasst.
Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB liegen der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 87 wie Vorhaben- und Erschließungsplan und der Entwurf der Begründung in der Zeit

vom 09.11.2020 bis 11.12.2020

im Fachbereich technisches Zeitz, Sachgebiet Stadtentwicklung der Stadt Zeitz, Zimmer 304, Altmarkt 16 (Gewandhaus), 06712 Zeitz, während folgender Dienststunden:

Montag, von 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

sowie nach vorheriger Terminabstimmung außerhalb dieser Uhrzeiten zur Einsicht öffentlich aus.

Auf Grund der Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des SARS - CoV -2- Virus (Corona-Virus) hängt der Bebauungsplan Nr. 87 zusätzlich während der Auslegungsfrist im Eingangsbereich des Gewandhauses (Altmarkt 16, 06712 Zeitz) öffentlich aus.
Dieser Eingangsbereich ist Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Auskünfte dazu erhalten Sie zu den angegebenen Zeiten bzw. nach Vereinbarung im Sachgebiet Stadtentwicklung unter der Telefonnummer 03441 83436 (Herr Villiers) bzw.christian.villiers@stadt-zeitz.de

Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung kann sich über die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden und können Anregungen bzw. Hinweise schriftlich bzw. per E-Mail (Stadtplanung@stadt-zeitz.de) geäußert oder während der Dienststunden zur Niederschrift gegeben werden.
Des Weiteren können die Unterlagen im Internet unter www.zeitz.de und https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi_in_kommunen.html eingesehen werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden werden entsprechend § 3 Abs.2 BauGB von der Auslegung benachrichtigt.

Thieme
Oberbürgermeister

09.11.2020