Inhalt

Briefwahl und Wahlhelfer - Informationen zur am 5. März stattfindenden Oberbürgermeisterwahl

Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 31.01.2023

Die Vorbereitungen zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Zeitz, welche am Sonntag, den 5. März in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfindet, laufen auf Hochtouren. Sollte sich keiner der aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten im ersten Wahlgang mit mehr als 50 Prozent der Wahlstimmen durchsetzen, findet am Sonntag, den 26. März, ebenfalls in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr die Stichwahl statt.

In Zeitz gibt es  23.600 Wahlberechtigte. Wahlberechtigt ist jeder, der am 05. März 2023 mindesten 16 Jahre alt ist und Deutscher Staatsbürger oder Bürger eines EU-Staates ist und mindestens seit drei Monaten vor der Wahl mit Hauptwohnung in Zeitz gemeldet ist. Damit alle Wahlberechtigten ihrem Recht zur Wahl abstimmen zu können, nachkommen können, werden am Wahltag 25 Wahllokale im gesamten Stadtgebiet öffnen.

Damit die Wahlen reibungslos ablaufen können, braucht es jede Menge engagierter Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die nicht nur den korrekten Ablauf gewährleisten, sondern mit ihrem ehrenamtlichen Engagement dafür sorgen, dass die abgegebenen Stimmen schnell und sicher ausgezählt und an das Wahlbüro übermittelt werden. Wer die Wahlen in der Stadt Zeitz unterstützen möchte, wird deshalb gebeten, sich unter wahl@stadt-zeitz.de beim Wahlbüro melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros melden sich dann umgehend bei Ihnen um alles Weitere zu besprechen. Um zum Wahlhelfer berufen zu werden, muss man wahlberechtigt und mindestens 16 Jahre alt sein.

Alle Wahlberechtigten sollten bis spätestens 12. Februar eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, dann bittet das Wahlbüro darum, dass Sie sich unter wahl@stadt-zeitz.de melden, so dass der Sachverhalt schnellstmöglich geklärt werden kann. Wer seine Stimme am Tag der Wahl abgeben möchte, aber verhindert ist, kann seine Stimmrecht auch per Briefwahl wahrnehmen. Die Briefwahlunterlagen können Sie mit Wahlbenachrichtigung beantragen. Hierfür müssen Sie die Rückseite des Schreibens ausgefüllt an das Wahlbüro übersenden oder im Rathaus der Stadt Zeitz abgeben.

Ab dem 13. Februar werden die Briefwahlunterlagen versendet. Sie können diese dann auch im Briefwahllokal abholen oder dort direkt ausfüllen. Das Briefwahllokal hat vom 13. Februar bis zum 3. März immer montags von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, dienstags von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, donnerstags von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr sowie freitags von 09:00 - 12:00 Uhr geöffnet und befindet sich im Gewandhaus, Altmarkt 16 in Zeitz.

Autor: Lars Werner, Pressesprecher, 31.01.2023 
Quelle: Stadt Zeitz