Bundestagswahl 2025 - Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht - Hinweise zu Wahlbenachrichtigung und Briefwahl
Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 09.01.2025
Nach dem Ende der Regierungskoalition stellte Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage, die er wie beabsichtigt verlor. Daraufhin löste Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier im Dezember 2024 den Bundestag auf und legte auch den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages fest. Gewählt wird jetzt am Sonntag, den 23. Februar 2025.
Auch in Zeitz sind dann die derzeitig rund 22.000 Wahlberechtigten dazu aufgerufen, ihre Stimme bei der Bundestagswahl abzugeben. Wahlberechtigt sind dabei alle Personen die am Wahltag, also am 23. Februar 2025, mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland haben und nicht aufgrund zivil- oder strafgerichtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Damit alle Wahlberechtigten ihrem Recht zur Abstimmung nachkommen können und die Wahl reibungslos ablaufen kann, werden für den Wahlsonntag wieder rund 260 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Wer die Wahlen in der Stadt Zeitz unterstützen möchte, wird deshalb gebeten, sich per Mail unter wahl@stadt-zeitz.de oder unter folgender Adresse: Stadt Zeitz, Wahlbüro, Altmarkt 1, 06712 Zeitz zu melden. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontaktieren dann alle Interessenten zur weiteren Absprache.
Ein enger Zeitplan, denn bis zum Wahltag muss noch viel organisiert werden. Unsere Wahllokale stehen fest und ich appelliere nochmal an unsere Bürgerinnen und Bürger, sich doch bitte als Wahlhelfer bei uns zu melden, so das am Wahltag in den Wahllokalen einmal mehr alles reibungslos läuft. Wahlhelferin oder Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden, es sei denn, eine eigene Kandidatur steht dem entgegen. Wer, ohne selbst initiativ geworden zu sein, in einen Wahlvorstand berufen wird, sollte sich dieser wichtigen Aufgabe, die eine freie und unbeeinflusste Stimmabgabe garantiert, nicht entziehen,
so Bürgermeisterin Kathrin Weber.
Bis Anfang Februar erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung. Sollte diese bis zum 2. Februar 2025 nicht bei Ihnen eintreffen, können Sie sich beim Wahlbüro der Stadt Zeitz unter wahl@stadt-zeitz.de melden, um die Nichtzustellung schnellstmöglich zu klären. Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen beantragt werden, die dann an alle Briefwähler versendet werden. Da der Zeitraum zwischen Fertigstellung der Stimmzettel, Versand der Wahlunterlagen und Rücksendung der Wahlunterlagen sehr kurz ist, sollte darauf geachtet werden, die Wahlunterlagen spätestens 3 Werktage vorm Wahltag zu versenden. Bürgermeisterin Kathrin Weber weist zudem darauf hin:
Um ganz sicher zu gehen, dass Ihre Stimme auch gezählt wird, können Sie die Briefwahlunterlagen auch in unserem Briefwahlbüro, welches vom 3. Februar bis zum 21. Februar geöffnet hat, abgeben oder hier direkt wählen. Am 22. und 23. Februar haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen im Briefkasten am Rathaus einzuwerfen. Dieser wird bis zur Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr immer wieder geleert und die Unterlagen zur Auszählung ins Briefwahllokal gegeben.
Quelle: Stadt Zeitz