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Gremienfolge des Zeitzer Stadtrates auf Februar verschoben - Eingeschränkter Regelbetrieb gilt bis auf Weiteres

Pressemitteilung der Stadt Zeitz vom 08.01.2021

Aufgrund der Beschlüsse der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten wird der noch bis Sonntag geltende Lockdown auch in Sachsen-Anhalt bis zunächst 31.01.2021 verlängert werden, denn die Corona-Fallzahlen sind nach wie vor sehr hoch. Daher wurde angekündigt, dass die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft werden sollen. Eine entsprechende Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird heute Nachmittag erwartet. Außerdem hat Zeitz aktuell die meisten Infizierten im Burgenlandkreis zu verzeichnen.

Aus diesen Gründen hat die Stadtverwaltung Zeitz im Einvernehmen mit dem Vorstand des Stadtrates entschieden, die Sitzungsfolge der Gremien des Zeitzer Stadtrates im Jahr 2021 nicht im Januar zu beginnen, sondern die bereits geladenen Sitzungen voraussichtlich auf Termine im Februar umzuladen.

Neue Sitzungsfolge Gremien des Stadtrates Zeitz Februar 2021

01.02.2021 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
02.02.2021 - Ordnungsausschuss
03.02.2021 - Strukturwandelbeirat
04.02.2021 - Bauausschuss
09.02.2021 - Finanzausschuss
10.02.2021 - Betriebsausschuss
11.02.2021 - Hauptausschuss
18.02.2021 - Stadtrat

Diese Regelung gilt vorbehaltlich anderer Entscheidungen.

Haushaltsplan und Fristen für Förderrichtlinien

Die wichtigsten Tagesordnungspunkte der kommenden Gremiensitzungen betreffen die Beratungen zum Haushaltsplan 2021 sowie die fristgerechte Einreichung von Anträgen auf Förderrungen. "Die neue Gremienfolge im Februar ermöglicht eine fristgerechte Beantragung von Fördermitteln", versichert Bürgermeisterin Kathrin Weber.

Weil die Stadt noch keine beschlossene Haushaltssatzung hat, gilt die vorläufige Haushaltsführung gemäß § 104 KVG LSA. Demnach darf die Stadt unter anderem "Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan eines Vorjahres Finanzposten oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen" (§ 104 KVG LSA)
"Die Fortführung wichtiger städtischer Maßnahmen sowie die laufende Verwaltungsarbeit sind damit gewährleistet", bestätigt Bürgermeisterin Kathrin Weber.

Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass vor allem einige Ortschaften im Januar keine Sitzungen geplant hatten, diese aber aufgrund der Anhörungen zum Haushaltsplan doch durchführen wollten. Dafür bedanken wir uns. Angesichts der aktuellen Pandemielage hoffen wir auf die Unterstützung der Ortschaften, die Sitzungen in den Februar zu verschieben.

Städtische Gebäude bis auf Weiteres geschlossen

Aufgrund der zu erwartenden stärkeren Kontaktbeschränkungen bleiben das Rathaus, Gewandhaus und die Ölmühle für den regulären BesucherInnenverkehr geschlossen. Wir bitten alle BürgerInnen, ihre Anliegen per Telefon oder E-Mail an die Verwaltung heranzutragen. Notwendige individuelle Termine vor Ort können vorab telefonisch oder vorzugsweise per E-Mail vereinbart werden. Es gelten die Hygieneregeln gemäß der aktuellen Eindämmungsverordnung.

Zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus bleiben folgende städtische Einrichtungen bis auf Weiteres für den BesucherInnenverkehr geschlossen:

  • Stadtbibliothek "Martin Luther"
  • Museum Schloss Moritzburg Zeitz
  • Stadtarchiv
  • Tourist-Information (Gewandhaus)

Aufgrund der Schließung der Tourist-Information ist die Tür zu den Obergeschossen im Gewandhaus, Altmarkt 16, geschlossen.

Damit BürgerInnen, die vorab einen Termin im Gewandhaus vereinbart haben, auch Zugang erhalten, ist es zwingend notwendig, sich vorher bei einer konkreten Ansprechperson anzumelden. Die Ansprechperson wird zu der vereinbarten Zeit die Tür für den angemeldeten Besuch öffnen.

Informationen zu den Kita-Schließungen und zur Notbetreuung finden Sie auf den Coronaseiten der Internetseite der Stadt Zeitz oder am Ende des Beitrages.

08.01.2021