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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen, Auskunft an Adressbuchverlage, Alters- und Ehejubiläen und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften zu widersprechen.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

keine

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.