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Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Online-Antrag bei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz

Sie können den Antragbei Verdienstausfall wegen Quarantäne oder Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz digital stellen unter https://www.ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html.

Insbesondere Selbstständigen können aufgrund des Verdienstausfalls bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot Mehraufwendungen entstehen. Beispielsweise müssen viele Selbstständige aufgrund der Existenzgefährdung ihre Wertsachen verpfänden.

Wenn Sie auch davon betroffen sind, können diese Mehraufwendungen in angemessenem Umfang erstattet werden.  

Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Das heißt die Behörde hat einen Spielraum zur Beurteilung, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.

Zuständige Stelle

Für die Erstattung wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Voraussetzungen

Bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot haben Sie Anspruch auf Entschädigung für entstehende Mehraufwendungen, wenn

  • Sie einen Anspruch auf Entschädigung Ihres Verdienstausfalls haben,
  • die Mehraufwendungen aufgrund des Verdienstausfalls entstehen und
  • Ihre Existenz gefährdet ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis über die entstandenen Mehraufwendungen
  • Zahlungsnachweise
  • Nachweis der Existenzgefährdung

Gebühren (Kosten)

Keine.

Rechtsgrundlage

§ 56 Infektionsschutzgesetz, Abs. 4. Satz 1