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Hundehaltung ändern wegen Umzug

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet ist.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Änderungsformular "Hundehaltung ändern oder abmelden"

Verfahrensablauf

Sie füllen das Formular "Hundehaltung ändern oder abmelden" aus und senden es per E-Mail oder per Post an die Zuständige Stelle.

Die zuständige Stelle nimmt im Anschluss Kontakt mit Ihnen auf.

Online-Formular: Hundehaltung ändern wegen Umzug

1. Angaben zur Hundehalterin / zum Hundehalter

2. Angaben zum Hund

3. Änderungsmitteilung: Änderung der Anschrift

Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Datenschutzhinweis

Bitte beachten Sie vor dem Absenden der Daten unsere Datenschutzerklärung

Erweiterte Datenschutzerklärung zur Nutzung dieses Onlineantrags

Sie haben die Möglichkeit, die Haltung von Hunden digital anzumelden, abzumelden oder umzumelden. Die digitale Antragsstellung wird über das CMS iKiss angeboten. Die erhobenen Daten während der Onlineantragsstellung im CMS iKiss werden nach 90 Tagen gelöscht.

Wenn Sie die digitale Antragstellung nutzen, werden folgende Daten temporär im CMS iKiss gespeichert:

Hundehaltung ummelden wegen Umzug:

  • Name, Anschrift des Hundehalters, freiwillige Angaben: Telefonnummer und e-Mailadresse
  • Hunderasse, Geschlecht
  • Name des Hundes
  • Kennnummer des Transponders, Hundemarke
  • Neue Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Datum des Einzugs

Zugriff auf die Daten haben die Mitarbeiter des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung sowie des Sachgebiets Kommunalabgaben, die OZG-Beauftragte der Stadt Zeitz, die Redaktion der städtischen Website, sowie die Betreiber der Website iKiss (KID Magdeburg GmbH und Advantic GmbH).

Ihre Daten werden im Anschluss gem. § 15 Abs.3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) im zentralen Hunderegister Sachsen-Anhalt dauerhaft gespeichert. Entfällt der Grund der Datenerhebung (Hund verstorben oder abgegeben), werden die Daten im Hunderegister nach einem Jahr gelöscht, sofern kein Bissvorfall vorliegt. Eintragungen über Bissvorfälle oder sonstige Vorfälle, die zu einem Strafverfahren geführt haben, werden nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren, Eintragungen über sonstige Vorfälle nach Ablauf einer Frist von drei Jahren gesperrt.


(Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder)

Fristen

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage

Gebühren (Kosten)

Die Änderung des Hundes im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt ist gebührenpflichtig (Nr. 66 Kostentarif 1.3.3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalts) in Höhe von 7€ - 20€.