Inhalt

Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Voraussetzungen

  • Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
  • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
    • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
    • ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.

Zuständige Stelle

An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

Rechtsgrundlage