Inhalt

Altersrente beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Um von Anfang an, das Rentenleben zu genießen, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.

Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung wird jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres angepasst.

Wenn Sie das Regelrentenalter erreicht haben, aber noch keine Rente beantragen, erhöhen Sie Ihren Rentenanspruch automatisch auch ohne weitere Beitragszahlung. Als Ausgleich gibt es für einen späteren Rentenbeginn einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Kalendermonat, den Sie die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch nehmen. Das sind nach einem Jahr sechs Prozent.

Verfahrensablauf

Die Altersrente müssen Sie schriftlich oder online beantragen.

Senden Sie den vollständig ausgefüllten Rentenantrag direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Sie können Ihren Antrag dort auch aufnehmen lassen und erhalten dann gleichzeitig Rat und Hilfe zum Thema Rente.

Nach Bewilligung Ihres Antrags überweist der Rentenservice der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Bei den gesetzlichen Krankenversicherten wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Die Rente wird am letzten Arbeitstag der Bank eines jeden Monats ausgezahlt.

Sie können Ihre Rente auch auf das Konto einer anderen Person überweisen lassen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Sie haben das Regelrentenalter erreicht.
    Es wird
    seit 2012 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben.
  • Sie haben mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt.
  • Ihr Rentenversicherungskonto ist geklärt.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • ausgefüllter Rentenantrag
  • Personalausweis
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Geburtsurkunden der Kinder
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde

Welche Unterlagen und Anträge in Ihrem Fall noch benötigt werden, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Gebühren (Kosten)

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

Fristen

Sie sollten 3 Monate vor Erreichen des Rentenalters den Antrag stellen, um rechtzeitig die erste Rentenzahlung zu erhalten.

Wenn Sie den Antrag später als 3 Monate nach dem Zeitpunkt stellen, in dem Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, beginnt die Rente frühestens mit dem Antragsmonat.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die Rentenversicherungsträger und das für Ihren Wohnsitz zuständige Versicherungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt stellen die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.

Weitere Informationen

Der Rentenbeginn für eine Regelaltersrente wird seit 2012 schrittweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Er liegt aktuell (2019) bei 65 Jahren und 10 Monaten. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Unterstützende Institutionen

Die Rentenversicherungsträger und das  für Ihren Wohnsitz zuständige Versicherungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt stellen auch die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.

Aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.