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Anerkennung von Ergänzungsschulen beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft. Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt.

Für eine Ergänzungsschule können Sie die Eigenschaft einer anerkannten Schule beantragen.

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie den hierfür erforderlichen Lehrplan vorgelegt haben, wird dieser von der Schulbehörde geprüft.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

  • Vorlage eines Lehrplans.

Erforderliche Unterlagen

  • Lehrplan

Fristen

Keine.

Bearbeitungsdauer

3 Monate

Rechtsgrundlage

Weitere Informationen

Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt kann die Höchstzahlen für die Schülerzahlen in den Klassen oder den entsprechenden organisatorischen Gliederungen an einer Ergänzungsschule bestimmen. Es dürfen jedoch keine höheren Anforderungen als an vergleichbare öffentliche Schulen gestellt werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

04.01.2021