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Aufnahme Berufliches Gymnasium beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Am beruflichen Gymnasium erwerben Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Die allgemeinbildenden Fächer werden durch sogenannte Profilfächer erweitert. Sie unterscheiden sich in der jeweiligen Fachrichtung. Das berufliche Gymnasium soll Sie bei der Berufs- und Studienwahl unterstützen.

Der Besuch des beruflichen Gymnasiums dauert 3 Jahre und gliedert sich in

  • eine einjährige Einführungsphase (Schuljahrgang 11)
  • und eine zweijährige Qualifikationsphase (Schuljahrgänge 12 und 13).

Der Unterricht findet in Kursen statt. Die Leistungen des 2. und 3. Jahres am beruflichen Gymnasium (Qualifikationsphase) zählen für das Abitur.

Folgende Fachrichtungen gibt es:

  • Gesundheit und Soziales
  • Technik (Die Fachrichtung Technik kann, je nach den Möglichkeiten der Schule, in den Schwerpunkten Ingenieurwissenschaften und Informationstechnik geführt werden.)
  • Wirtschaft

Mit dem Abitur können Sie an Hochschulen und Universitäten in allen Studienrichtungen studieren.

Verfahrensablauf

  • Schulstandort auswählen
  • Aufnahmeformular von der Homepage der Schule herunterladen oder im Schulsekretariat vor Ort in Papierform abholen
  • Ausgefülltes Aufnahmeformular und notwendige Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der Schule einreichen
  • Nach erfolgtem Auswahl und Klassenbildungsprozess der Schule  erhalten Sie eine Mitteilung der Schule

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung an die jeweilige berufsbildende Schule.

Voraussetzungen

  • Realschulabschluss oder gleichwertige Aufnahmevoraussetzung

Beim Eintritt in die Einführungsphase:

  •  
  • Zu Beginn des Aufnahmejahres sind Sie noch nicht 18 Jahre alt
  • Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, sind Sie noch nicht 25 Jahre alt
  • Ausländische Schülerinnen und Schüler müssen zusätzlich hinreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache nachweisen.

Bei Eintritt in die Qualifizierungsphase:

  • Sie müssen die Einführungsphase nicht besucht haben, wenn Sie
    • in der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife, erworben haben (z. B. an einer Fachoberschule)
    • und Sie von der 7. bis zur 10. Klasse durchgehend eine zweite Fremdsprache gelernt haben

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsbildenden Schule (in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar)
  • Nachweise über die entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

  • Bewerbungsschluss ist der 15.03. eines Jahres
  • Schulen können einen früheren Termin für den Bewerbungsschluss bestimmen
  • Spätere Bewerbungen können im Rahmen freier Kapazitäten berücksichtigt werden

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung kann ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden.

Anträge / Formulare

Der Aufnahmeantrag ist an der Schule erhältlich bzw. von deren jeweiliger Homepage herunterladbar. Er muss in Papierform eingereicht werden.

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