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Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen. In Ausnahmefällen können Sie von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes ganz oder teilweise befreit werden.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Befreiung
  • Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
    • Gewinn- und Verlustrechnung
    • Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
    • Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr

Gebühren

Frist

Keine.

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegen.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.