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Beratung nach dem BBiG anmelden

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Bei Fragen rund um die Ausbildung beraten verschiedene Institutionen die Auszubildenden und die Betriebe.

Die Beratung für Auszubildende umfasst Themen wie

  • Berufsberatung,
  • Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch oder
  • Wechsel des Ausbildungsplatzes

Auch als Unternehmen können Sie die Beratung in Anspruch nehmen.

Sie können sich als Unternehmen über folgende Themen beraten lassen:

  • Voraussetzungen für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb
  • Jugendschutz
  • Rechte und Pflichten der Auszubildenden

 

Sie können sich bereits vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages beraten lassen.

Sie werden aber auch während Ihrer Ausbildung beraten. 

Sie können die Berater und Beraterinnen von sich aus ansprechen. Die Berater und Beraterinnen besuchen zu besonderen Veranstaltungen auch Schulen und Messen.

Verfahrensablauf

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich über die Ausbildung zu informieren.

Sie können jederzeit einen Termin bei einer beratenden Institution vereinbaren. Das heißt dass Sie vor, während und nach Ihrer Ausbildung sich beraten lassen können.

Sie können einen Berater oder eine Beraterin auch bei einer regelmäßigen Veranstaltung ansprechen (zum Beispiel Messe, Schulen).

Sie werden dann in einem gemeinsamen Termin umfassend beraten. Bei Bedarf findet der Termin mit allen Beteiligten statt.

Zuständige Stelle

Folgende Institutionen bieten eine Beratung an:

  • Agentur für Arbeit
  • Innung
  • Kammer
  • Berufsschule
  • Bildungsträger

Voraussetzungen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Gebühren (Kosten)

Keine.

Fristen

Keine.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

21.09.2020