Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid) erhalten
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Allgemeine Informationen
Eigentümerinnen und Eigentümer von inländischem Grundbesitz, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, müssen jährlich Grundsteuer zahlen. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Grundsteuermessbetrag auszugehen.
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuermessbescheids.