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Erstattung der ausgefallenen Arbeitsleistung bei Einsatz für das Technische Hilfswerk beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Wenn eine oder einer Ihrer Beschäftigten sich beim Technischen Hilfswerk engagiert, können Sie im Falle eines Einsatzes die Erstattung der Lohnkosten beantragen.

Ein Ehrenamt im THW soll mit der Berufstätigkeit möglichst gut vereinbar sein. Einsätze passieren nicht nur nach Feierabend oder zu Urlaubszeiten, sondern auch während der Arbeitszeit. Wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen, die ehrenamtlich als THW-Kraft arbeiten, sollten Sie mit Ihren Beschäftigten vorab klären, wie und wann Einsätze möglich sind.

Wird eine Ehrenamtliche oder ein Ehrenamtlicher während der Arbeitszeit in den Einsatz gerufen, dann kann Ihnen als Arbeitgeber der Ausfall der Arbeitskraft erstattet werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag beim zuständigen THW-Ortsverband oder der THW-Regionalstelle stellen.

Gleichzeitig bekommen die Helferinnen und Helfer wie gewohnt ihr Gehalt gezahlt. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige entschädigt das THW ebenso. Helferinnen und Helfer, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Bezüge aus öffentlichen Mitteln erhalten, bekommen ihre Leistungen ganz normal weiter gezahlt. Öffentliche Arbeitgeber bekommen den Ausfall nicht erstattet.

 

Voraussetzungen

Als Arbeitgeber können Sie den Ausfall erstattet bekommen, wenn:

  • Sie in der Privatwirtschaft tätig und kein öffentlicher Arbeitgeber sind,
  • Sie beruflich selbständig sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Kostenerstattung
  • Gewerbeschein (Selbstständige)
  • Nachweis über Gehalt/Einkommen und regelmäßige Arbeitszeiten (mit Gehaltsabrechnungen oder bei Selbstständigen über Schreiben von Steuerbüros beziehungsweise Jahresabrechnungen)
 

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Verdienstausfall oder fortgewährte Leistungen können bis zu 3 Jahre (nach BGB) nach Einsatzende abgerechnet werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • Formulare: Antrag zur Kostenerstattung. Formulare erhalten Sie automatisch nach Einsatzende.
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weitere Informationen

Ansprechpartner für Anträge zur Kostenerstattung ist Ihr jeweiliger THW-Ortsverband bzw. die für den Ortsverband zuständige Geschäftsstelle (Adressen über www.thw.de abrufbar).

Fachlich freigegeben durch

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk