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Genehmigung von Tierversuchen beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Für die Durchführung von Tierversuchen an Wirbeltieren ist eine Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde erforderlich.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt - Referat Verbraucherschutz,Veterinärangelegenheiten

Erforderliche Unterlagen

Für die Genehmigung ist ein schriftlicher Antrag mit allen erforderlichen Angaben zum Versuchsvorhaben einzureichen.

Die notwendigen Angaben für den Antrag können Sie dem Informationsblatt entnehmen.

Gebühren (Kosten)

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage