Gleichstellung behinderter Menschen mit schwerbehinderten Menschen beantragen
Gebühren
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
- 4 Woche(n) — 4 Monat(e)
Frist
- 1 Monat(e)
- Sie können Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung gibt es während der Zeit ihrer Berufsausbildung oder einer beruflichen Orientierung eine Sonderregelung: Sie müssen Ihre Gleichstellung nicht beantragen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden Sie automatisch gleichgestellt. Diese Gleichstellung gilt aber nur für Leistungen des Integrationsamtes im Rahmen der beruflichen Orientierung und der Berufsausbildung (Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung).