Hundehaltung abmelden
Allgemeine Informationen
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Gebühren (Gebühren)
Die Änderung des Hundes im Hunderegister des Landes Sachsen-Anhalt ist gebührenpflichtig (Nr. 66 Kostentarif 1.3.3 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalts) in Höhe von 7€ - 20€.
Online-Formular: Hund abmelden
Datenschutzerklärung zur Nutzung dieses Onlineantrags
Sie haben die Möglichkeit, die Haltung von Hunden digital anzumelden, abzumelden oder umzumelden. Die digitale Antragsstellung wird über das CMS iKiss angeboten. Die erhobenen Daten während der Onlineantragsstellung im CMS iKiss werden nach 90 Tagen gelöscht.
Wenn Sie die digitale Antragstellung nutzen, werden folgende Daten temporär im CMS iKiss gespeichert:
Hundehaltung abmelden:
- Name, Anschrift des Hundehalters, freiwillige Angaben: Telefonnummer und e-Mailadresse
- Hunderasse, Geschlecht
- Name des Hundes
- Kennnummer des Transponders, Hundemarke
- Datum, wann der Hund verstorben ist sowie Upload der tierärztlichen Bescheinigung
- Datum, wann der Hund abgegeben wurde und Kontaktdaten des neuen Halters (Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Zugriff auf die Daten haben die Mitarbeiter des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung sowie des Sachgebiets Kommunalabgaben, die OZG-Beauftragte der Stadt Zeitz, die Redaktion der städtischen Website, sowie die Betreiber der Website iKiss (KID Magdeburg GmbH und Advantic GmbH).
Ihre Daten werden im Anschluss gem. § 15 Abs.3 des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA) im zentralen Hunderegister Sachsen-Anhalt dauerhaft gespeichert. Entfällt der Grund der Datenerhebung (Hund verstorben oder abgegeben), werden die Daten im Hunderegister nach einem Jahr gelöscht, sofern kein Bissvorfall vorliegt. Eintragungen über Bissvorfälle oder sonstige Vorfälle, die zu einem Strafverfahren geführt haben, werden nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren, Eintragungen über sonstige Vorfälle nach Ablauf einer Frist von drei Jahren gesperrt.
Frist
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.