Inhalt

Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist in vielen Fällen auch ohne Visum in Staaten weltweit einzureisen.

Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist und Sie ihn weiterhin benötigen, können Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Sie können Ihren Reisepass in der Gültigkeitsdauer nicht verlängern lassen, sondern müssen ihn neu beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, auf dem die personenbezogenen Daten, das Passfoto und bei Personen über 6 Jahren auch die Fingerabdrücke gespeichert sind,
  • ist für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
    • bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
  •   sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
    • Ihr bisheriger Reisepass
    • vorläufiger Reisepass
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Kinderreisepass
  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
  • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: 
    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
    • Familienbuch
    • Erklärung über die Namensführung
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, zum Beispiel
    • bei Verlust oder Diebstahl: polizeiliche Meldung

Rechtsgrundlage(n)

Frist

  • 6 Jahr(e)
    • Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre Bei Säuglingen und Kleinstkindern kann sich das Gesichtsbild innerhalb der Gültigkeitsdauer so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument deutlich vor Ende der Gültigkeit nicht mehr möglich ist, und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall müssen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Reisepass beantragen.
  • 10 Jahr(e)
    • Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums, wenn o eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder o Ihr Passfoto nicht mehr eindeutig zur Identifizierung geeignet ist.

Teaser

Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und dieser abläuft, können Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
  • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese Person ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • Beantragen Sie den Reisepass für ein Kind unter 18 Jahren, müssen Sie sorgeberechtigt sein.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)