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Schulbezirkswechsel beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Ihr Kind hat zur Erfüllung der Schulpflicht die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk Sie wohnen. Im Ausnahmefall ist es jedoch möglich, dass auch eine andere Schule besucht werden darf. Dies ist zu beantragen.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Aufnahme in eine Schule außerhalb des eigenen Schulbezirks.

  • Das Landesschulamt hört Sie und Ihr Kind an.
  • Es muss ein wichtiger Grund für einen Schulbezirkswechsel vorliegen.
  • Bei der Entscheidung werden die persönlichen Gründe des Kindes und der Eltern sowie die vorliegende Ausnahmesituation betrachtet.
  • Das Landesschulamt entscheidet über den Antrag und teilt seine Entscheidung mit.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.

Voraussetzungen

Der Besuch der Schule im Schulbezirk stellt eine unzumutbare Härte dar.

Erforderliche Unterlagen

Ein formloser Antrag und Kopien von Dokumenten, die die besondere Härte untermauern.

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Keine, Anträge auf Schulwechsel und Beschulung außerhalb des Schulbezirks sind jederzeit möglich.

Bearbeitungsdauer

Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Keine, es genügt ein formloser schriftlicher oder elektronisch signierter Antrag.

Weitere Informationen

Bitte stellen sie ausführlich und nachvollziehbar dar, warum der Besuch der Schule in deren Schulbezirk Sie wohnen eine unzumutbare Härte darstellt und fügen Sie Dokumente (Kopie) bei, die dies belegen.