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Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

Rechtsgrundlage