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Zufahrten beantragen oder ändern

Allgemein

Eine Zufahrt ist die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmte Verbindung von Grundstücken oder von nichtöffentlichen Wegen mit einer Straße. Ein Zugang ist die sonstige Verbindung mit Grundstücken.

Für die dauerhafte Erreichtung, Änderung und Unterhaltung von Zufahrten ist beim Baulastträger ein formloser Antrag zu stellen (z. B. per E-Mail).


Voraussetzungen

Der Antragsteller ist Eigentümer oder Prächter des Grundstücks. 

Der Pächter muss die Zustimmung des Grundstückseigentümers nachweisen (formlos).

Verfahren

Der Antrag ist schriftlich und formlos (z. B. per E-Mail) zu stellen.

Im Antrag müssen enthalten sein:

  • Kontaktdaten des Eigentümers oder Pächters für den Bescheid/die Sondergenehmigung (Bescheid wird postalisch versendet)
    • Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse
  • Lageplan/Skizze/Foto der zu beantragenden Zufahrt
  • ggf. schriftliche, glaubhafte Zustimmung des Eigentümers (bei Pachtverhältnissen)

Gebühren

Durchschnittlich: 57 Euro (Stundensatz) gemäß Verwaltungskostensatzung Stadt Zeitz. Bei umfangreicheren Anträgen größerer Bauvorhaben kann sich die Gebühr erhöhen.

Dauer

In der Regel bis zu 4 Wochen

Nach spätestens 4 Wochen erhalten Sie mindestens eine Zwischenmldung (Ausnahmefall). 

Rechtsgrundlage

§ 18 Abs. 1 und § 22  Straßengesetz Sachsen-Anhalt