Bewohnerparkausweis ausstellen
Allgemeine Informationen
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
o Vollmacht
Gebühren (Kosten)
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Der Bewohnerparkausweis wird generell auf zwei Jahre berfristet ausgestellt.