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Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung für den Gefahrguttransport im Luftverkehr beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Teaser

Wenn Sie eigentlich verbotene gefährliche Güter im Luftverkehr transportieren wollen, müssen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung beziehungsweise eine Überfluggenehmigung beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie oder Ihre Organisation verbotene gefährliche Güter,

  • wie zum Beispiel Waffen

in zivilen Luftfahrzeugen transportieren möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes.

Folgende Genehmigungen können Sie beantragen:

  • Ausnahmegenehmigung:
    • für den Transport mit zivilen Luftfahrzeugen von verbotenen gefährlichen Gütern einschließlich Waffen
  • Überfluggenehmigung:
    • für den Transport von verbotenen gefährlichen Gütern über deutsches Hoheitsgebiet
  • A 88:
    • für den Transport von ungetestete Batterien, also Prototypen
  • A 99:
    • für den Transport von Batterien mit einem Gewicht von mehr als 35 Kilogramm
  • Sonderbestimmungen:
    • für die Beförderung von allen weiteren gefährlichen Gütern, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung nach der jeweiligen Sonderbestimmung stellen.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über eine Genehmigung für den Transport gefährlicher Güter.
  • Sie haben eine Schulung im Transport gefährlicher Güter erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie oder Ihre Organisation eine dieser Genehmigungen beantragen möchte, müssen Sie folgende Informationen übermitteln:

  • Beförderungsgrund
  • detaillierte Angaben über
    • das Gefahrgut und
    • die Sicherheitsvorrichtungen

Folgende Nachweise müssen Sie für die jeweilige Genehmigung erbringen:

  • Versendererklärung/Shippers Declaration
  • Sicherheitsdatenblatt/Safety Data Sheets (SDS)
  • Verpackungszertifizierung/Packaging Test Certificates
  • Schulungszertifikat zum Gefahrguttransport der Person, die die Versendererklärung (shipper's declaration) unterzeichnet,
    •  gültig am Flugdatum plus einen Monat

Zusätzlich erforderliche Nachweise, wenn der Luftverkehrsbetreiber (Air Operator) seinen Sitz nicht in Deutschland hat:

  • Luftverkehrsbetreiberzeugnis/Air Operator Certificates (AOC)
  • Betriebsvoraussetzungen/Operations Specifications (OPS SPEC)
  • Ausnahmegenehmigung des Staates, in dem der Luftverkehrsbetreiber seinen Sitz hat

Zusätzlich erforderliche Nachweise, wenn Deutschland das Zielland (State of destination) ist:

  • Genehmigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes

Zusätzlich für alle Gefahrgüter der Klasse 1:

  • Klassifizierungsdokument,
    • ausgestellt von der zuständigen Behörde einer Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung (Classification document issued by the competent authority of a Contracting Party to the European Agreement Concerning the International Carriage)

Zusätzlich, falls der Luftverkehrsbetreiber eine Vertretung zur Antragstellung bestimmt hat:

  • Vertretungsvollmacht, aus der hervorgeht, dass die Vertretung die entsprechenden Qualifikationen besitzt, um den Antrag zu stellen

Zusätzlich, im Falle eines Antrags auf Überfluggenehmigung:

  • Überfluggenehmigungen weiterer Staaten, die überflogen werden sollen

Gebühren

Die Kosten sind von dem jeweiligen Fall abhängig. 

Bearbeitungsdauer

  • 5 Werktag(e)
    • Bearbeitungsdauer gilt für den Regelfall, wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Verfahrensablauf

Sie können die Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung für den Transport verbotener gefährlicher Güter im Luftverkehr online über das Bundesportal oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail beantragen.

Online:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag «Ausnahmegenehmigung für Gefahrguttransport beantragen« auf.
  • Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
      • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab. Die Dateien dürfen jeweils maximal 10 Megabyte groß sein. Folgende Dateiformate werden akzeptiert:
    • PDF
    • DOC
    • DOCX
    • JPEG
    • PNG

per Post, Fax oder E-Mail:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und laden Sie dort die entsprechenden Antragsformulare herunter.
  • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das Luftfahrt-Bundesamt.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und sendet Ihnen
  • einen Bescheid. Sie bezahlen die Kosten.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.06.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)