Erlass oder Erstattung aus Billigkeit bei der Zollverwaltung beantragen
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
Um Erlass oder Erstattung aus Billigkeit von Einfuhrabgaben zu beantragen, müssen Sie einen anderen Antrag stellen. Weitere Informationen zur Abgrenzung finden Sie auf der Internetseite des Zolls.