Feststellung der Unbedenklichkeit neuer oder veränderter Versicherungsbedingungen von Pensionskassen
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Bearbeitungsdauer
- 3 Monat(e)
- 3 Monate nach Vorlage der neuen beziehungsweise geänderten Versicherungsbedingungen.