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Feststellung der Unbedenklichkeit neuer oder veränderter Versicherungsbedingungen von Pensionskassen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)
    • 3 Monate nach Vorlage der neuen beziehungsweise geänderten Versicherungsbedingungen.