Zweitschriften beantragen
Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.
Gebühren
- Bemerkung: Für die Beantragung einer Zweitschrift des Eintragungsscheins, Lufttüchtigkeitszeugnisses oder Lärmschutzzeugnisses fällt eine Gebühr an.
o Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
o Bei einer postalischen Zustellung werden hierfür weitere Kosten fällig.
Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)