Inhalt

Zweitschriften beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

Gebühren

  • Bemerkung: Für die Beantragung einer Zweitschrift des Eintragungsscheins, Lufttüchtigkeitszeugnisses oder Lärmschutzzeugnisses fällt eine Gebühr an. o Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. o Bei einer postalischen Zustellung werden hierfür weitere Kosten fällig.

    Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: nein)