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Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Diese Informationen werden (teilweise) zur Verfügung gestellt vom Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.

ONLINE: Ehefähigkeitszeugnis digital beantragen

Link zum OZG-Antragsservice Ehefähigkeitszeugnis digital beantragen

Die Online-Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses bietet Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die eine Ehe im Ausland schließen möchten und hierfür ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, die Möglichkeit, dieses digital zu beantragen.

Darüber hinaus ist die Nutzung für Paare möglich, bei denen mindestens einer von beiden über eines der folgenden Merkmale verfügt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat:

  • staatenlose Person
  • heimatlose ausländische Person
  • ausländischer Flüchtling

Bei der Antragsstellung werden die notwendigen Informationen abgefragt, wie beispielsweise die persönlichen Daten beider Personen, sowie notwendige Unterlagen angefordert.

Die Authentifizierung erfolgt über die Bund ID (Online-Ausweis).

Der Onlinedienst ist kostenpflichtig. Die Bezahlung beim Standesamt Zeitz erfolgt über Vorkasse. Der E-Payment-Service ist derzeit im Aufbau.

Bitte nutzten Sie für die Überweisung der Gebühren folgende Bankverbindung:

Sparkasse Burgenlandkreis
IBAN: DE 61 8005 3000 3200 0000 30
BIC: NOLADE21BLK
Verwendungszweck: 7710007284 / Name, Vorname des Antragsstellers

Zur Beschleunigung des Verfahrens können Sie einen Screenshot / Foto des Überweisungsauftrages hochladen. Am Ende des Onlinedienstes besteht dazu die Möglichkeit.

Allgemeine Informationen

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung eines/einer Deutschen im Ausland nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Erkundigen Sie sich daher bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt.

Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden.

Zuständige Stelle

Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren deutschen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg ist ebenfalls bei diesem Standesamt zu stellen.

Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.

Rechtsgrundlage

§ 39 Personenstandsgesetz (PStG)

§ 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gebühren

  • Gebühr: 50,00 Euro
    für die Beantragung
  • Gebühr: 100,00 Euro
    Bei Beachtung von ausländischem Recht
  • Gebühr: 10,00 Euro
    für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses