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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für das Superwahljahr 2021 gesucht

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in diesem Jahr werden die etwa 24.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Zeitz zur Teilnahme an den Wahlen zum Landrat des Burgenlandkreises am 11. April 2021, zum 8. Landtag von Sachsen-Anhalt am 6. Juni 2021 und zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 aufgerufen.

Periodisch wiederkehrende, allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen sind die Grundlage aller parlamentarischen Demokratien der freien Welt. Als fundamentalste Form der aktiven Teilnahme des Volkes am politischen Leben sind Wahlen Ausdruck jedes demokratischen Verfassungslebens und der Volkssouveränität, Wahlrecht ist demgemäß "Demokratierecht".

Die Wahlberechtigten können am Wahltag in den Wahllokalen der Stadt ihre Stimme abgeben. Ohne die Mitwirkung ehrenamtlicher Wahlhelfer ist die Durchführung der Wahlen jedoch nicht möglich. Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden, der aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher und bis zu acht Beisitzern besteht.

Insgesamt werden an den Wahltagen jeweils ca. 250 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Wahlvorstände sind für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe verantwortlich und wachen insbesondere über die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Nach Schließung der Wahllokale zählen sie die abgegebenen Stimmen aus und entscheiden über Gültigkeit oder Ungültigkeit der einzelnen Stimmabgabe. Die von ihnen und den Briefwahlvorständen ermittelten Zahlen werden in der Wahlnacht von den Wahlleiterinnen und Wahlleitern zum vorläufigen amtlichen Endergebnis zusammengefasst.

Ich darf Sie alle deshalb herzlich bitten, sich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. Wahlhelfer kann jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte
werden, es sei denn, eine eigene Kandidatur steht dem entgegen. Wer, ohne selbst initiativ geworden zu sein, in einen Wahlvorstand berufen wird, sollte sich dieser wichtigen Aufgabe, die eine freie und unbeeinflusste Stimmabgabe garantiert, nicht entziehen.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet. Das Ehrenamt darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Für Ihren persönlichen Einsatz erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Euro.

Melden Sie sich bitte umgehend beim Wahlbüro der Stadtverwaltung als Wahlhelferin und Wahlhelfer, damit die Wahlen reibungslos funktionieren.

Das Wahlbüro ist wie folgt erreichbar:
Anschrift: Stadt Zeitz, Wahlbüro, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
E-Mail: wahl@stadt-zeitz.de
Telefon: 0 34 41 / 83 304

Ich würde mich freuen, wenn Sie meinem Aufruf folgen und sich damit in den Dienst unserer Demokratie stellen.

Hierfür danke ich Ihnen ausdrücklich.

Christian Thieme
Oberbürgermeister