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Burgenlandkreis unterschreitet fünf Tage lang Inzidenz von 50

Bekanntmachung des Burgenlandkreises vom 30.05.2021

Der Burgenlandkreis unterschreitet am heutigen 30. Mai 2021 zum fünften Tag in Folge die Inzidenz von 50. Die dreizehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung-des Landes Sachsen-Anhalt sieht daher in Paragraph 13 weitere Öffnungsschritte vor. Diese gelten ab Montag auch im Burgenlandkreis. Die wichtigsten Erleichterungen sind nachfolgend aufgeführt. Der Wortlaut der Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt sowie alle darin enthaltenen Öffnungsschritte sind auf der Coronasonderseite des Burgenlandkreises nachzulesen.

Es dürfen demnach im öffentlichen Raum sowie bei privaten Zusammenkünften ein Hausstand mit höchstens fünf weiteren Personen zusammentreffen. Professionell organisierte Veranstaltungen – darunter fallen auch Messen und Ausstellungen – dürfen mit höchstens 50 Personen stattfinden, wobei vollständig geimpfte und genesene Personen nicht mitzählen. In Theatern, Konzerthäusern und Kinos dürfen in geschlossenen Räumen höchstens 200 Personen, im Freien höchstens 300 Personen zusammenkommen.

Bei Sportveranstaltungen, Planetarien und Sternwarten dürfen in geschlossenen Räumen 50, im Freien 100 Personen anwesend sein, wobei vollständig geimpfte und genesene Personen nicht mitzählen. Stadt- und Naturführungen mit höchstens 50 Teilnehmern sind ebenfalls wieder gestattet.

Jeder Bewohner einer ambulanten oder stationären Einrichtung der Pflege oder einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen darf zeitgleich von höchstens fünf Personen Besuch erhalten. Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen erfolgt wieder im Regelbetrieb.

Sollte der Landkreis die Inzidenz von 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten, treten diese Lockerungen wieder außer Kraft.

30.05.2021