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Testung wird Voraussetzung für Präsenzunterreicht im Burgenlandkreis

Pressemitteilung des Burgenlandkreises vom 01.04.2021

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht in den Schulen bedarf es im Burgenlandkreis ab 8. April einer schriftlichen Zustimmungserklärung zur Teilnahme an einem in der Schule und unter Aufsicht der Schule angebotenen Antigen-Schnelltests. Grund ist die schwierige Infektionslage im Burgenlandkreis.

Im Rahmen eines Modelprojekts mit der Universität Halle-Wittenberg nahmen vor den Osterferien bereits 83 % der Schülerinnen und Schüler an bis zu drei Mal pro Woche durchgeführten Testungen teil. Es handelt sich dabei um sogenannte Lolli-Tests. Lehrer und Schüler, die sich ab 8. April nicht testen lassen, müssen sich in den Distanzunterricht begeben. Für den 6. und 7. April gelten Übergangsregelungen, sodass Schulen und Eltern sich auf die veränderte Situation einstellen können.
Die Maßnahme traf beim Kreiselternrat und in einer Schulleiterkonferenz auf uneingeschränkte Zustimmung.

Schulleitungen sollen bereits für den Schulbetrieb am 6. und 7. April 2021 im Rah-men ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern, die eine Teilnahme an den Testungen ablehnen, bereits ab Montag im Distanzunterricht bleiben.

Ab dem 8. April 2021 dürfen Lehrkräfte, technisches Personal, pädagogische Be-dienstete, Sozialarbeiter, Schulbegleiter und Verwaltungsbedienstete sowie sons-tige Beschäftigte an und in Schulen und Horten, das Schulgelände oder Hortgelände nicht betreten, falls keine schriftliche Zustimmungserklärung zur Teilnahme des Schnelltest vorliegen. Für Menschen mit geistiger Behinderung gelten diese Beschränkungen nicht.

06.04.2021