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Zutrittsvoraussetzung für Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft

Pressemeldung der Stadt Zeitz vom 25.11.2021

Das aktuelle Pandemiegeschehen, die Verschärfungen durch das geänderte Infektionsschutzgesetz und die geltenden Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt und
des Burgenlandkreises veranlassen die Stadt Zeitz auch die Zutrittsrechte für die Kindertageseinrichtungen in ihrer Trägerschaft neu zu regeln.

Der Zugang zu den Kindertageseinrichtungen wird ab sofort nur Personen gewährt, die vollständig geimpft oder genesen sind oder ein negatives Testergebnis vorlegen können. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen und vorzuzeigen. Ein Antigen-Schnelltest darf nur 24 Stunden, ein PCR-Test nur 48 Stunden alt sein und muss von einer anerkannten Teststelle durchgeführt und bestätigt werden.

Die Kontrolle dieser Zutrittsbeschränkungen stellt das Personal in den Kindertageseinrichtungen vor große Herausforderungen.
Aufgrund der angespannten personellen Lage in einigen Einrichtungen durch krankheitsbedingte Ausfälle und Quarantäneanordnungen, erfolgte eine eingehende Prüfung unter welchen Voraussetzungen der Zutritt in das Gebäude und die Nachweiskontrolle erfolgt. Bitte beachten Sie dafür die Aushänge in den jeweiligen Tageseinrichtungen.

Christian Thieme, Oberbürgermeister der Stadt Zeitz, appelliert an die Eltern:

Mir ist bewusst, dass diese Zutrittsbeschränkungen für die Kindertageseinrichtungen Sie als Eltern wieder vor große Herausforderungen stellen. Bitte zeigen Sie die Nachweise unaufgefordert vor. Nur so können Sie selbst zu einen
reibungslosen Ablauf beitragen. Mit ihrem Verständnis für diese Regelungen und die Einhaltung dieser, helfen Sie, die Kinder in den Kindertageseinrichtungen zu schützen. Aktuell gehören diese zu der Personengruppe, die mit am meisten gefährdet ist, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

25.11.2021