Tagesordnung - 34. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 20.12.2012 | STR/0009/12 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Stadtsanierung" (SAN), "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2012 in denHaushaltsjahren 2013 bis 2016, Stand 05.12.2012 | V/STR/63/0900/12 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0859/12 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 wird beachtet.
- Die Abwägungen der Anlagen 2, 3, 4, und 5 zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" wurden geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage
- Aufgrund des § 13 a i.V.m. dem § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Planzeichenerklärung mit textlichen Festsetzungen (Teil B) – (Anlage 6) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage7) wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen. |
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16.01.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 wird beachtet.
- Die Abwägungen der Anlagen 2, 3, 4, und 5 zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" wurden geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage
- Aufgrund des § 13 a i.V.m. dem § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Planzeichenerklärung mit textlichen Festsetzungen (Teil B) – (Anlage 6) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage7) wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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24.01.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 wird beachtet. - Die Abwägungen der Anlagen 2, 3, 4, und 5 zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" wurden geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage - Aufgrund des § 13 a i.V.m. dem § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Planzeichenerklärung mit textlichen Festsetzungen (Teil B) – (Anlage 6) als Satzung beschlossen. - Die Begründung (Anlage7) wird gebilligt. - Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben. - Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis unter Beachtung des Veröffentlichungsvorbehalts (Oberbürgermeister):
Frau Späte und Herr Enzmann nehmen ab 17:05 Uhr an der Sitzung teil, es sind 9 Mitglieder anwesend.
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30.01.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0859/12 | |||||||||||||||||||
Hierzu liegt ein Protokollauszug des Hauptausschusses vom 24.01.2013 vor.
Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, weist auf seine Darlegungen im Bauausschuss vom 16.01.2013 hin, dass der Satzungsbeschluss von ihm erst ausgefertigt wird (Veröffentlichungsvorbehalt), wenn die Bauherrschaft grundbuchlich für die privaten Straßenflächen das unteilbare Teileigentum an die zukünftigen Grundstückseigentümer beurkundet hat (wegen Privatstraßen). Bis dahin besteht kein Baurecht.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0859/3001/13: Der Stadtrat beschließt:
- Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 wird beachtet.
- Die Abwägungen der Anlagen 2, 3, 4, und 5 zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" wurden geprüft und bewertet. Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage
- Aufgrund des § 13 a i.V.m. dem § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der Bebauungsplan Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Planzeichenerklärung mit textlichen Festsetzungen (Teil B) – (Anlage 6) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung (Anlage7) wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis unter Beachtung des Veröffentlichungsvorbehalts (Oberbürgermeister):
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Ö 11 | Beitrittsbeschluss zur Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 62 der Stadt Zeitz - Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik auf der ehemaligen Deponie Aue ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0884/12 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 65 der Stadt Zeitz "Wohnpark an der Theodor-Arnold-Promenade" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0902/12 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 - Steinsgraben / Humboldtstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0885/12 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Kassengeschäfte Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz | V/STR/32/0906/12 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Benennung eines neuen Mitgliedes für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH | V/STR/BM/0915/13 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Weiterer Vertreter der Stadt Zeitz in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH | V/STR/BM/0916/13 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 18 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 19 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 20.12.2012 | ||||||||||||||||||
N 20 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 21 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 22 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 23 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||