Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 19.04.2017 | LUC/0031/17 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Vorstellung der Firma Asoposa Deutschland GmbH | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Vorstellung - Wendy Glaß zum Projekt - Freizeitangebote für Kinder von 3 - 8 Jahren - | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 9 | 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014 | VI/STR/65/0518/17 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
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11.04.2017 - Ortschaftsrat Würchwitz | |||||||||||||||||||
Ö 9 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Frau Busse erläutert die Ursachen für die jährlich zu veränderte Satzung. Grundlage dafür ist die Rechnung des UHV an die Stadt Zeitz. Diese ist inhaltlich durch den Gesetzgeber so bedingt. Daraufhin muss immer eine jährliche Änderungssatzung erfolgen, es entstehen für die Stadt immer höhere Verwaltungsaufwendungen. Das bedeutet, dass sich auch die Beitragssätze für die Bürger jährlich ändern. Grundlage dafür ist die Änderung des Wassergesetzes. Die Veränderungskosten betragen in diesem Jahr 20%. Diese 20% werden auch auf den Flächenbeitrag der Bürger umgelegt.
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
- somit ist die Beschlussvorlage abgelehnt
Frau Busse und Frau Baumann verabschieden sich und verlassen die Ortschaftsratssitzung. |
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18.04.2017 - Ortschaftsrat Nonnewitz | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Frau Baumann: - erläuterte die 2. Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“. Es gibt Flächenbeiträge, z.B. für die Landwirtschaft und Erschwernisbeiträge, überwiegend für bebaute und versiegelte Flächen. Bis zu einer Bagatellgrenze von 5,00€ werden keine Beiträge erhoben und 2017 sollen erstmals für 2015 Beiträge erhoben werden. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
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19.04.2017 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||
Ö 11 - zurückgestellt | |||||||||||||||||||
25.04.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Erläuterung durch Frau Busse und Frau Baumann. Teil der Verwaltungskosten kann jetzt umgelegt werden. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
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09.05.2017 - Ortschaftsrat Zangenberg | |||||||||||||||||||
Ö 7 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Frau Busse: - gibt Erläuterungen zur 2. Satzungsänderung zur Umlage der Verbandsbeiträge an den Unterhaltungsverband „Weiße Elster“. Die Satzungsänderung ist erforderlich auf Grund von Änderungen im Wassergesetz LSA. Die Regelung im § 56 Abs. 1 WG wurde dahingehend ergänzt, dass bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten mit umzulegen sind. Verwaltungskosten dürfen nicht höher als 20 % der Umlagekosten betragen. Die Verwaltungskosten der Stadt Zeitz liegen über 20 % sind aber nur mit 20 % eingearbeitet. Der Beitragsbescheid 2017 für Gewässer 1. und 2. Ordnung vom UHV Weiße Elster liegt vor. Der Jahresbeitrag für die Stadt Zeitz beträgt 107.766,82 € Hinzu kommen noch die Verwaltungskosten in Höhe von 21.553,36 € So dass für 2017 folgender Beitragssatz zur Umlage kommt: Beitragssatz Flächenbeitrag mit Verwaltungskosten = 11.220901 €/ha Beitragssatz Erschwernisbeitrag = 45.652372 €/ha Des Weiteren wird ergänzt, dass von einer Festsetzung, Erhebung oder Nachforderung der Umlage abgesehen wird, wenn diese niedriger als 2,50 € ist. Beitragsbescheide werden nach Aussage von Frau Busse 2017 an die Grundstückseigentümer verschickt werden. Die Fragen von den Ortschaftsräten was alles in die Berechnung des Jahresbeitrages UHV Weiße Elster eingeflossen ist, und wo kann sich der Bürger informieren, wer ist Ansprechpartner und kann Auskunft geben wenn die Gebührenbescheide den Grundstückseigentümer zugestellt sind. Frau Busse konnte diese Fragen nicht beantworten und der Ortschaftsrat bat um Klärung und zeitnahe Rückantwort.
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Frau Busse verlässt um 19.45 Uhr die Sitzung. |
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15.05.2017 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||
Ö 7 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Laut aktuellem Wassergesetz sind die Gemeinden für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen gesetzliches Mitglied im Unterhaltungsverband. Für die Stadt Zeitz ergibt sich daraus, für die Unterhaltung der im Zuständigkeitsbereich gelegenen Gewässer jährlich finanzielle Beiträge an den UHV leisten zu müssen. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
- somit ist die Vorlage abgelehnt |
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17.05.2017 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||
Ö 9 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Frau Busse erhält das Wort: - Sie macht Ausführungen zur Beschlussvorlage Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
- somit ist der Beschluss abgelehnt |
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23.05.2017 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Herr Immisch Fachbereichsleiter Technisches Zeitz gibt Erläuterungen Herr Forner: - gibt Hinweis auf Berechnungsformel, dazu wird Herr Immisch eine Überprüfung durchführen lassen. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
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30.05.2017 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
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22.06.2017 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0518/17 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0518/2206/17: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014. Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 11 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 19.04.2017 | ||||||||||||||||||
N 12 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 13 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||