Tagesordnung - Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||
Ö 2 | Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss | VII/STR/OB/0651/22 | |||||||||||||||
Ö 3 | Überplanmäßige Bewilligung Honorar externe Rechtsberatung, hier Wasserkonzession | VII/STR/20/0622/22 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bewilligt auf der Grundlage des §105 KVG LSA die Erhöhung der Beraterkosten der Wasserkonzessionsverträge von 15.000,00 € auf 37.000,00 €.
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05.07.2022 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||
Ö 8 - abgelehnt | |||||||||||||||||
Beschluss: Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bewilligt auf der Grundlage des §105 KVG LSA die Erhöhung der Beraterkosten der Wasserkonzessionsverträge von 15.000,00 € auf 37.000,00 €. Abstimmungsergebnis:
Damit wurde die Vorlage abgelehnt. Gegen diese Entscheidung wird der Oberbürgermeister in Widerspruch gehen. Eine erneute Beratung findet im Rahmen einer Sondersitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 14.07.2022 vor dem Stadtrat statt.
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14.07.2022 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||
Ö 3 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss: Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss bewilligt auf der Grundlage des §105 KVG LSA die Erhöhung der Beraterkosten der Wasserkonzessionsverträge von 15.000,00 € auf 37.000,00 €. Abstimmungsergebnis:
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Ö 4 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||