Auszug - Beteiligungsbericht 2008
Sitzung des Finanzausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Finanzausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Di, 25.03.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:45 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/80/1163/08 Beteiligungsbericht 2008 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Informationsvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Wirtschaftsförderungsamt | |||||||
Federführend: | Referat Wirtschaftliche Entwicklung | |||||||
Der Vorsitzende schlägt vor, den Bericht seitenweise durchzuarbeiten.
Seite 7 – Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“
Herr Schröder: In der Sitzung des Stadtrates am 13.03.2008 forderte Herr Schröder die schriftliche Berichterstattung zu folgenden Anfragen:
- Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Verhandlungen mit dem AZV Hasselbach/Thierbach und dem Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Elsteraue
- aktueller Sachstand, aktuelle Zahlen
- Stand der Beitreibung der ausstehenden kapitalgebundenen Kosten für das Klärwerk
- Berichterstattung zu den zukünftigen vertraglichen Regelungen mit allen Einleitern in das Klärwerk Göbitz unter Maßgabe dessen, was das Verwaltungsgericht hier vorgegeben hat
Wie weit ist die Beantwortung des Fragekatalogs?
Oberbürgermeister: Die Beantwortung befindet sich noch in Arbeit.
Seite 9 – Rechtsstreite
Der Vorsitzende richtet dazu eine Anfrage an den Eigenbetriebsleiter des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“:
Gibt es oder gab es nach dem Jahr 2005 noch weitere Schiedsverfahren / Rechtsstreite (Stadt Zeitz ./. SWZ GmbH)?
Oberbürgermeister: Die Beantwortung wird diesem Protokoll beigefügt.
Dazu informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“ wie folgt:
„Das Klageverfahren zwischen der Stadt Zeitz und den Stadtwerken Zeitz GmbH bezüglich des Abwasserbeitrages wurde Ende 2006 beendet. Ursache dafür ist, dass der Betriebsleiter den streitgegenständlichen Beitragsbescheid zurückgezogen hat, um nicht die Klage zu verlieren. Das betreffende Grundstück ist ein Altgrundstück und hatte bereits vor 1990 einen Abwasseranschluss.
Weitere Schiedsverfahren / Rechtsstreite liegen nicht vor.“
Seite 12 – Rechtsstreit zu offenen Forderungen aus kapitalgebundenen Kosten
Herr Gentsch: Wie ist der Sachstand?
Oberbürgermeister: Eine schriftliche Aussage dazu geht an die Stadträte.
Vorsitzender: Ausarbeitung bitte als Informationsvorlage.
Seite 15 – Grundzüge des Geschäftsverlaufes
Herr Gentsch: bittet um Erläuterung zur Reduzierung des Personalbestandes von 99 auf 66
Arbeitnehmer. Erfolgt eine weitere Reduzierung?
Der Oberbürgermeister erklärt, dass sich die Ergebnisse verbessert haben und die Stadt/Stadtverwaltung daran einen großen Anteil hat.
Seite 18 – offene Forderungen aus Straßenreinigungsgebühren
Dazu erklärt der Oberbürgermeister, dass der Verlustausgleich des Gesamtergebnisses auf die Stadt zurückfällt. Im Konkreten beziehen sich die offenen Forderungen auf Straßenreinigungsgebühren, die die Grundstücksbesitzer nicht bezahlt haben.
Im einzelnen sieht das so aus, dass für städtische Immobilien die anfallenden Gebühren durch die Stadt Zeitz bezahlt werden. Bei privaten Grundstücken erhalten die Eigentümer die Rechnung. Wird die Rechnung nicht beglichen, ergeht eine Mahnung durch den SSBZ an den Eigentümer.
Ist die Mahnung erfolglos, werden die Vorgänge an den Vollstreckungsbereich der Stadtkasse abgegeben. Da es eine Vielzahl uneinbringlicher Forderungen gibt, ist der SSBZ der Meinung, dass die Stadt Zeitz den Verlust tragen müsste. Die Stadt ist der Meinung, dass ein Verlustausgleich nur zu tragen ist, wenn das Gesamtergebnis des SSBZ negativ wäre. Dies ist aber nicht der Fall.
Es wurde die Frage gestellt, wer die Prüfung der Verfahrensweise, die in der Vorlage IV/STR/074/0565/06 vorgeschlagen wurde, vorgenommen hat. Die Antwort darauf soll im nächsten Hauptausschuss am 27.03.2008 durch die Verwaltung gegeben werden.
Seite 19 – Punkt 8
Herr Gentsch: Formulierung „Zahlungskonditionen an den SSBZ“ sollte wie folgt geändert werden:
Des weiteren erstellt der SSBZ für seine erbrachten Leistungen aus der Verwaltungstätigkeit monatlich eine Rechnung an die Stadt Zeitz entsprechend den Zahlungskonditionen an den SSBZ.
Herr Strauch verlässt um 18.10 Uhr die Sitzung. Damit sind 5 stimmberechtigte Stadträte anwesend.
Der Finanzausschuss gibt folgende Beschlussempfehlung:
Die Anfrage von Herrn Gentsch zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren ist bis zum Hauptausschuss zu beantworten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Seite 20 – Gesellschafterversammlung
Herr Gentsch: Wie ist der Stand zum notariellen Vollzug der Satzungsänderung?
Oberbürgermeister: Die Anfrage ergeht schriftlich an die Stadtwerke Zeitz GmbH.
Vorsitzender: Die Beantwortung bitte zum nächsten Finanzausschuss.
Seite 22 – Gesellschafterversammlung
Herr Gentsch: „Die notarielle Änderung des Gesellschaftervertrages zu § 15 steht noch aus (Stand: Februar 2008).
Wie ist der Sachstand dazu?
Oberbürgermeister: Die Anfrage ergeht schriftlich an die Stadtwerke Zeitz GmbH.
Die Beantwortung bitte zum nächsten Finanzausschuss.
Seite 24 – Gesellschafterversammlung
Herr Gentsch: „Die notarielle Änderung des Gesellschaftervertrages zu § 7 steht noch aus.
Wie ist der Sachstand dazu?
Vorsitzender: Ist das in die Gesellschafterversammlung eingebracht worden und wie wurde darüber abgestimmt?
Oberbürgermeister: Die Beantwortung wird dem Stadtrat vorgelegt.
Seite 25 – Gesellschafterversammlung
„Sollte allerdings bis zur nächsten Gesellschafterversammlung am 08.05.2007 zwischen den Gesellschaftern zur Änderung des Gesellschaftervertrages eine einheitliche Meinung vorliegen, kann diese im Vorfeld der nächsten Aufsichtsratssitzung im Beisein eines Notars festgehalten werden.“
Herr Gentsch: Liegt diese einheitliche Meinung vor?
Oberbürgermeister: Nein.
Seite 28 – Anmerkung zum Wasserpreis
„Der Wasserpreis der SWZ GmbH liegt im oberen Bereich von allen Wasserversorgungsunternehmen Sachsen-Anhalts.“
Herr Gentsch bittet um Auflistung aktueller Wasserpreise anderer Anbieter zum Protokoll.
Dazu informiert der Betriebsleiter des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz“ wie folgt:
„Eine Liste mit aktuellen Wasserpreisen liegt nicht vor. Er verweist darauf, dass der Grund für den hohen Wasserpreis die Zahlung von Konzessionsabgaben der Stadtwerke Zeitz GmbH an die Stadt Zeitz ist. Die MIDEWA z. B. zahlt keine Konzessionsabgaben und hat demzufolge den günstigeren Preis. Zur Kenntnisnahme liegt dem Protokoll eine dementsprechende Gegenüberstellung bei.
Seite 28 – Anmerkungen zum Betriebsführungsvertrag
„Ein abschließendes Prüfergebnis liegt immer noch nicht vor.“
Oberbürgermeister: Momentan gibt es hier nichts anderes zu berichten.
Seite 29/30 – Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde
„Diese Einnahmen werden sich von ca. 957 TEUR für das Jahr 2007 auf 782 TEUR für das Jahr 2010 reduzieren.“
Herr Gentsch: Die Reduzierung der Einnahmen wird zur Kenntnis genommen.
Seite 34 – Sanierungsgrad
Der Sanierungsgrad des Wohnungsbestandes stellt sich bis Ende 200 – bitte Schreibfehler korrigieren.
Seite 37 – Verwendungsnachweis Wohnungsbaugesellschaft Zeitz mbH
„Nach Abschluss dieser Prüfung wird der Verwendungsnachweis der Stadt Zeitz vorgelegt. (Stand: Februar 2008)“
Herr Gentsch: Wie ist der Sachstand?
Frau Kötzsch: Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Mit Vorlage der Ergebnisse wird voraussichtlich Ende April 2008 gerechnet.
Seite 43 – Laga GmbH
Herr Schröder möchte eine Information an die Stadträte über das Ergebnis der Prüfung durch das Finanzamt auch im Hinblick auf die Liquidation der Laga.
Seite 45 – Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Es wurde darum gebeten, den Bescheid des Finanzamtes des Stadträten zur Kenntnis zu geben.
Seite 47 – Auflösung der VBZ mbH
Vorsitzender: Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Auflösung?
Frau Kötzsch: Die geprüften Jahresabschlüsse bis einschließlich 2005 liegen vor für die VBZ mbH als auch für die Zeitzer Bad GmbH & Co. KG. Der Jahresabschluss für 2006 wurde in Auftrag gegeben. Die Zeitzer Bad GmbH & Co. KG i. L. kann voraussichtlich im Jahr 2008 aufgelöst werden unter der Voraussetzung, dass alle Unterlagen (z. B. abschließende Bescheide des Finanzamtes) vorliegen. Danach folgt die Auflösung der VBZ mbH.
Seite 59 – Stiftung „Seniorenhilfe Zeitz“
Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass ein Vorstandsmandat nicht besetzt ist. Hier ist dringende Eile geboten und der Stadtrat ist gefordert, die Besetzung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: