Auszug - Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz "Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade"
Sitzung des Bau- und Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 18.02.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/1654/09 Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz "Einkaufsmarkt im Bereich Heinrich-Heine-Straße / Gleinaer Straße / Theodor-Arnold-Promenade" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | Bezüglich: |
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Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 49 der Stadt Zeitz "Einkaufsmarkt im Bereich
Heinrich-Heine-Straße/Gleinaer Straße/Theodor-Arnold -Promenade".
2. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Planunterlage, die Bestandteil
dieses Beschlusses ist.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften durchzuführen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Bauausschuss Hauptausschuss
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 7
davon anwesend: 7 7
Ja-Stimmen: 6 7
Nein-Stimmen: 1 0
Stimmenthaltungen: 0 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 0