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Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB   

Sitzung des Bau- und Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.02.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/61/1669/09 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Herr Heller stellt klar, dass er in keiner Weise in wirtschaftlichen Abhängigkeiten zu den Investoren der Artilleriekaserne st

Herr Heller stellt klar, dass er in keiner Weise in wirtschaftlichen Abhängigkeiten zu den Investoren der Artilleriekaserne steht und weist die öffentlich geäußerte Unterstellung von Herrn Opler auf das Schärfste zurück. Eine Kriminalisierung seiner Person wird er nicht dulden.

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.              Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich

Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße“ im beschleunigten Verfahren

als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB.

 

2.              Der Geltungsbereich umfasst den nicht durch den Bebauungsplan Nr. 16-1

überplanten Bereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 16 A der

Stadt Zeitz „Ehemalige Artilleriekaserne“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus

der Planunterlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.              Von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines

Umweltberichtes wird abgesehen.

 

4.              In Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB wird

des Weiteren von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach

§ 3 I BauGB sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher

Belange nach § 4 I BauGB abgesehen.

 

5.              Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: Bauausschuss Hauptausschuss

Abstimmungsergebnis:                               Bauausschuss               Hauptausschuss

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7                                   7          

davon anwesend: 7                                7  

Ja-Stimmen:                                                               5  5

Nein-Stimmen: 2                                    2   

Stimmenthaltungen: 0                                0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:                          0                                   0