Auszug - Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB
Sitzung des Bau- und Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 18.02.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/1669/09 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Herr Heller stellt klar, dass er in keiner Weise in wirtschaftlichen Abhängigkeiten zu den Investoren der Artilleriekaserne steht und weist die öffentlich geäußerte Unterstellung von Herrn Opler auf das Schärfste zurück. Eine Kriminalisierung seiner Person wird er nicht dulden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16-2 „Mischgebiet im Bereich
Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße“ im beschleunigten Verfahren
als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB.
2. Der Geltungsbereich umfasst den nicht durch den Bebauungsplan Nr. 16-1
überplanten Bereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 16 A der
Stadt Zeitz „Ehemalige Artilleriekaserne“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus
der Planunterlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
3. Von der Durchführung einer Umweltprüfung und der Erstellung eines
Umweltberichtes wird abgesehen.
4. In Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB wird
des Weiteren von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 I BauGB sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher
Belange nach § 4 I BauGB abgesehen.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Bauausschuss Hauptausschuss
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 7
davon anwesend: 7 7
Ja-Stimmen: 5 5
Nein-Stimmen: 2 2
Stimmenthaltungen: 0 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 0