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Auszug - Einwohnerfragestunde  

34. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Mi, 30.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

Folgende Fragen und Antworten:

Folgende Fragen und Antworten:

 

Herr Moser

Am Eulengrund:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Stadtratssitzung vom 20.12.2012 erklärten Sie auf Nachfrage, das Gebäude der ehemaligen Filiale der Deutschen Bank in der Zeitzer Brüderstraße wird neben 2 weiteren Gebäuden als eventueller zukünftiger Standort für das Zeitzer Stadtarchiv erwogen. Bei den vorliegenden Eigentumsverhältnissen kommt hierfür wohl nur eine Anmietung dieses Gebäudes in Betracht, obwohl mit der unter Ihrer Verantwortung angekauften ZEKIWA-Immobilie ja ein bislang ungenutztes städtisches Objekt bereit stünde.

1. Frage:

Wann werden welche Sicherungs-, Sanierungs- und Werterhaltungsarbeiten an der ZEKIWA-Immobilie durchgeführt, um weitere Schäden infolge nicht rechtzeitig erfolgter Arbeiten mit ihren sehr hohen Kosten zu verhindern?

2. Frage:

Welche städtischen Pläne bestehen hinsichtlich der ZETTI-Immobilie?

 

Antwort:

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

 

 

 

 

Herr Immisch (Fachbereichsleiter Technisches Zeitz):

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Dr. Kunze (Oberbürgermeister):

Zur 1. Frage:

Die Verwaltung hat in den Planungsmitteln, die auch im Top 9 eine Rolle spielen, Sicherungsmaßnahmen vorgesehen, d. h. vor allem die vollständige Ertüchtigung des Dachbereiches, damit keine weiteren Wasserschäden entstehen.

Ergänzt:

Die ZEKIWA-Immobilie ist im Stadtumbauförderprogramm als Sicherungsmaßnahme mit einer 100%igen Förderung ohne Eigenanteil beantragt mit ursprünglich 231.000,00 €. Die Frage der Förderfähigkeit der Dachdämmung konnte zwischenzeitlich mit dem Ministerium geklärt werden, so dass es nun um etwa 400.000,00 € geht, die der Verwaltung in Aussicht gestellt wurden.

 

Zur 2. Frage:

Es gibt keinen neuen Arbeitsstand, es gibt den gleichen Eigentümer. Ein Bauantrag liegt nicht vor. Der Eigentümer hat auch keine Förderzusage mehr. In  einem Ausschuss wurde sehr umfassend darüber gesprochen. Dort wurde gesagt, dass im Moment keine Voraussetzung besteht, dass die Stadt selbst den Erwerb  durchführt.