Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Di, 11.04.2017 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
VI/STR/65/0518/17 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Frau Busse erläutert die Ursachen für die jährlich zu veränderte Satzung.
Grundlage dafür ist die Rechnung des UHV an die Stadt Zeitz.
Diese ist inhaltlich durch den Gesetzgeber so bedingt.
Daraufhin muss immer eine jährliche Änderungssatzung erfolgen, es entstehen für
die Stadt immer höhere Verwaltungsaufwendungen.
Das bedeutet, dass sich auch die Beitragssätze für die Bürger jährlich ändern.
Grundlage dafür ist die Änderung des Wassergesetzes.
Die Veränderungskosten betragen in diesem Jahr 20%.
Diese 20% werden auch auf den Flächenbeitrag der Bürger umgelegt.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 2. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“ vom 19.12.2014.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | / |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | /
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- somit ist die Beschlussvorlage abgelehnt
Frau Busse und Frau Baumann verabschieden sich und verlassen die Ortschaftsratssitzung.