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Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen  

Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
TOP: Ö 7
Gremium: Ortschaftsrat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
VI/STR/20/0536/17 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
SG Haushalts- und Rechnungswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 


Frau Schürmann:

2017 Haushaltsplan am 23.03.2017 im Stadtrat vorgestellt → durchläuft aktuell

  Fachausschüsse und Ortschaftsräte → nach Beschlussfassung werden Unterlagen bei

  Kommunalaufsicht (KA BLK) eingereicht und im Anschluss veröffentlicht →

  Rechtswirksamkeit voraussichtlich 30.06.2017 (Fördermittelanträge sind an Terminplan

  gebunden)

Ergebnisplan geringer Überschuss → Investitionen werden bereits gedeckt durch Rücklage,

  Fördermittel (FM), Straßenausbaubeiträgen, etc. → reicht jedoch nicht ganz, daher

  Kreditaufnahmen notwendig

Oberste Priorität: weiterführen und fertigstellen der lfd. Baumaßnahmen (aus 2016)

Zweite Priorität: neue Maßnahmen aus 2016 für 2017 eingeplant

Dritte Priorität: neue Maßnahmen die unabweisbar sind

  gesetzlich oder vertraglich verpflichtend

  Brandschutz, Gefahrenabwehr

  FM mit 80%iger Förderquote

  wirtschaftlich unrentabel bei Aufschub

KA BLK hat bereits einige Maßnahmen zugestimmt

einige Maßnahmen wurden von KA BLK bemängelt →  Genehmigung steht noch aus

derzeit wurden größtenteils alle Maßnahmen (Erträge + Aufwand) eingeplant → im HH-Jahr

  2018 ist jedoch mit geringeren Einnahmen ( 6 Mio. EUR und 3,2 Mio. EUR an LSA) und

  höheren Abgaben ( 2,5 Mio. EUR an Kreis) zu rechnen

Konsolidierungsgedanke verschärft sich i.d.R. Einsparungen, Nacherhebungen → jedoch

  solle Zeitz noch attraktiv bleiben

Stadträte forderten eine Planungsübersicht nach Kostenstellen

neuer Haushaltsplan 2018 soll im November 2017 rechtswirksam sein (Auflage von KA

  BLK)

Neu ab 2018:

  Ortsbürgermeister erhalten Einladung in Verwaltung zum HH und erhalten Erläuterungen

    → tragen diese den jeweiligen OR vor, eine Abstimmung soll es in bisheriger Form nicht

    mehr geben

  auf Wunsch kommt Verwaltung auch gerne in die Sitzungen der jeweiligen OR (Antrag

    vorab)

  Herr Borde lehnt diese Vorgehensweise energisch ab und bezeichnet diese als weiteren

    Demokratieabbau, Verstoß gegen § 84 Abs. 2 Punkt 1 KVG  Land Sachsen – Anhalt

  somit der Gesamtüberblick nicht mehr gegeben ist

  - Ortschaftsrat wurde von Bürgerinnen und Bürgern der Ortschaft gewählt um sich um die

    Belange der Ortschaft  zu kümmern → diese nimmt der OR Theißen sehr ernst, was durch

    o.g. Verfahrensweise nicht mehr umfänglich gegeben ist.

  Herr Borde: Ortschaftsrat wird auch gar nicht mehr nach Bedarf gefragt

     z.B. sind seit 2010 ist die zugesicherte Erweiterung der Straßenbeleuchtung (3 Stck.

    Straßenleuchten) im Birkenwege bis Einmündung H.- Heine – Straße, nicht erfolgt.

Allgemeine Anfragen zum TOP 7:

Herr Ronneberger:

- Was ist mit OFL Entwässerung Sandberg gemeint?

   (Tabelle 2, Investitionen, Pkt. 3) → Baumaßnahme 2018 - Eigenbetrieb Abwasser

Herr Köstler:

- Was verbirgt sich unter Unterhaltung Grundstücke & Gebäude? Bsp. Feuerwehr, Hort

  bzw. Dorfgemeinschaftshaus, warum 11.900 EUR Heizkosten?

Herr Meinecke:

- Stadt muss in Vorzahlung gehen (Betriebskosten), Mieter zahlen dann im Folgejahr ein.

  Hier müssen die Einnahmen gegenüber gestellt werden!  Dann wird es nachvollziehbar.

Herr Köstler:

- Warum 11.300 EUR für Unterhaltung Sportstätten? Obwohl Zuschüsse auch sep. an

  Vereine gehen?

Herr Meinecke:

- diese Summen dient den Bauhofmitarbeitern für Pflege und den den Betriebskosten der

  Objekte

Herr Ham:

- Warum wurden nicht schon 2016 Rücklagen für 2018 (Gewerbeabgaben) gebildet?

Frau Schürmann:

- Diese war durchaus geplant, jedoch nicht möglich, da viele Immobilien renoviert werden

  mussten → ZZ war gar nicht in der Lage hierfür Rücklagen zu bilden

Herr Fuckner:

- Der Haushalt steht schon am Limit durch steigende Abgaben an Land und Kreis → selbst

  wenn die Stadt die Steuern erhöht, ist in 2 Jahren das gleiche Problem

- Sport, Vereinsleben und Kultur machen das Leben lebenswert → bei Einsparungen an den

  Stellen wandern auch die letzten hier ganz besonders junge Menschen aus der Region ab.

  Die kommunale Politik muss fordern, um Attraktivität weiterhin gewähren zu können !

Herr Borde:

- Ist anzunehmen das KA BLK der Kreditaufnahme zur Sicherung der

  Investitionsmaßnahmen zustimmen wird?

Frau Schürmann:

- Klare Zusage gibt es noch nicht, jedoch stehen möglicherweise Investitionsüberschüsse aus.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  /

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  /